Impressum

HAFF media

Ueckerstraße 109
17373 Ueckermünde
Geschäftsführer:
Silvio Wolff

Tel. (+49) 039771 816116

info (at) haffmedia.de

Ust-IdNr.:

Steuernummer Finanzamt Greifswald: 084/288/05632

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Gegenstand/Geltungsbereich

(1) Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen und/oder Werke von HAFF media im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von HAFF media entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Umsetzungsvorschlägen und den Einzelaufträgen.

(2) Die AGBs sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen schriftlichen oder mündlichen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Mündliche oder telefonische Nebenabreden jeder Art, auch mit Vertretern oder Mitarbeitern von HAFF media gelten als unverbindliche Vorbesprechungen, solange sie nicht von HAFF media schriftlich bestätigt worden sind. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen der AGB haben nur Gültigkeit, sowie sie von HAFF media schriftlich anerkannt sind.

(3) Vertragsgrundlage ist die von uns und dem Kunden unterschriebene Kostenvereinbarung. Für diese Vereinbarung gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen sowie sonstige Regelungen, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen sind, finden nur Anwendung, wenn wir ausdrücklich schriftlich zustimmen oder eine abweichende Regelung in Form eines Rahmenvertrages vorliegt.

(4) Gegenstand der Vereinbarung ist die darin beschriebene Leistung. Wie verpflichten uns, die Vereinbarung mit erforderlicher Sorgfalt auszuüben.

(5) HAFF media ist berechtigt, die vorliegende AGB jederzeit zu ändern bzw. diese bei Änderung der gesetzlichen Vorschrift anzupassen. Dem Auftraggeber wird eine Änderung der AGB rechtzeitig mitgeteilt. Wird dieser Änderung nicht innerhalb eines Monats widersprochen, so gilt diese vom Anbieter als genehmigt.

  • 2 Präsentation

Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch HAFF media sowie deren Vorstellung erfolgt gegen Zahlung eines gesonderten Präsentationshonorars, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist.

  • 3 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Dienstleistung, gestalterische Tätigkeit oder Beratungstätigkeit jeder Art, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges

(2) Aufträge des Vertragspartners von HAFF media gelten erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von HAFF media als angenommen, sofern HAFF media nicht – etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass HAFF media den Auftrag annimmt. HAFF media behält sich vor, Aufträge abzulehnen. Auftragsbestätigungen von HAFF media ersetzen einen Auftrag des Vertragspartners, wenn nicht binnen drei Tagen schriftlich widersprochen wird.

  • 4 Leistungen

(1) Die von HAFF media zu erbringenden Leistungen und Ziele werden im Einzelnen in einer gesonderten, zwischen dem Auftraggeber und HAFF media zu treffenden Vereinbarung festgeschrieben bzw. ergeben sich aus der Erteilung des Auftrages. HAFF media erbringt Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Vertragspartners. HAFF media verpflichtet sich aufgrund der Treuebindung gegenüber dem Vertragspartner zu einer objektiven, auf der jeweiligen Zielsetzung ausgerichtete Beratung sowie, wenn notwendig, einer dementsprechenden Auswahl Dritter für die Vertragserfüllung. Sofern der Vertragspartner sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter durch HAFF media unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Vertragspartners

(2) Erfüllungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese von HAFF media schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. HAFF media bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Vertragspartner allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlichen zuständigen Rechte, wenn er HAFF media eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnbescheides an HAFF media. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von HAFF media. Unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Haffmedia – entbinden HAFF media von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

(3) Die HAFF media vom Vertragspartner benannten Ansprechpartner müssen insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

(4) Soweit nicht anders vereinbart, kann sich HAFF media zur Auftragsausführung sachverständige Unterauftragnehmer bedienen.

  • 5  Nutzungsbedingungen für den Presse- und Medienservice von HAFF media

(1)  Geschäftsgegenstand von HAFF media ist die auftragsbezogene Erstellung, Verarbeitung und Übermittlung von Pressetexten via E-Mail, Post, Fax, Internet oder sonstiger Versandmöglichkeiten. Ferner werden journalistische Dienstleistungen und Produkte angeboten.

(2) Für die verbreiteten Informationen ist ausschließlich der Nachrichtengeber verantwortlich; er hat sein Material frei von Rechten Dritter zu liefern und HAFF media von Ansprüchen Dritter freizuhalten. Für etwaige Schäden, die sich aus der Verbreitung von Presseinformationen ergeben, haftet HAFF media nicht. Auch für andere mögliche Nachteile kann seitens HAFF media keine Haftung übernommen werden. HAFF media hat keinerlei Einfluss darauf, dass ein Empfänger die empfangenen Texte seinerseits überprüft, bearbeitet und veröffentlicht. HAFF media übernimmt daher keine Gewähr für eine Veröffentlichung durch die informierten Redaktionen.

(3) Grundsätzlich ist HAFF media um schnellstmögliches Erstellen und verbreiten der Texte bemüht. In der Regel werden eingesandte Texte innerhalb kürzester Zeit verarbeitet und versandt. HAFF media übernimmt keinerlei Haftung für Zeitverzögerungen, insbesondere hervorgerufen durch technische- oder serverbedingte Ausfälle. Diese liegen außerhalb des Einflusses. Ist die Mitteilung versandt, besteht kein Rückforderungsanspruch mehr. Die Haftung ist u.a. ausgeschlossen bei: zeitlichen Verzögerungen, Unmöglichkeit der Leistung aus technischen Gründen, Bearbeitung des Materials durch den Empfänger oder andere nachgeschaltete notwendige Nachbearbeitung der eingereichten Texte durch HAFF media. HAFF media kann Meldungen nicht versenden, wenn wichtige Gründe vorliegen, so z.B. wenn die Aussendung gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen, gegen die Ethik und Ordnung verstoßen oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist oder wenn Texte ausgeschickt werden, die in ihrem Charakter nicht einer Pressemitteldung, einem Pressetermin oder Veranstaltungshinweis entsprechen. Stellungsnahmen von politischen Extremisten oder andren Organisationen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnen, werden nicht von HAFF media an die Medien weitergegeben, ebenso die Stellungnahmen von Einzelpersonen. Außerdem behält sich HAFF media vor, Texte ohne Informationsgehalt für den Versand abzulehnen beziehungsweise nach Rücksprache mit dem Auftraggeber entsprechend anzupassen. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Verbreitung der eingelieferten Texte. HAFF media ist berechtigt, Texte insbesondere Rechtschreibung, Grammatik und Inhalt, zu korrigieren und im Umfang zu kürzen.

(4) Medienadressen werden zum Versand von HAFF media genutzt. Sie werden nicht öffentlich zugänglich gemacht.

(5) Laufzeit und Kündigung für Dienste und Produkte richten sich grundsätzlich nach gesonderten vertraglichen Bedingungen. Der Vertrag über die Nutzung eines PR-Paketes mit monatlichen Dienstleistungen von HAFF media zum monatlichen Festpreis wird jeweils gesondert abgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als ein solcher wichtiger Grund gilt insbesondere: a) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des jeweiligen Nutzers bzw. das Stellen eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung eines solchen Antrags mangels Masse oder b) der Verstoss gegen wesentliche Bestimmungen oder Bedingungen dieser AGB oder c) wenn der Kunde mit der Bezahlung der geschuldeten Vergütung über einen Zeitraum von zwei Monaten in Verzug kommt

(6) HAFF media ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen Rahmen, besonders nach Maßgabe von § 28 Bundesdatenschutzgesetz, personenbezogene Daten der Auftraggeber/Teilnehmer, insbesondere die bei der Anmeldung abgefragten Teilnehmerdaten, zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zur Erfüllung des Auftrages wie z.B. Anschrift, Telefon und E-Mail weiterzuleiten. Es ist HAFF media gestattet, seine Kunden unter dem Punkt Referenzen zu erwähnen. Über den beschriebenen Umfang hinaus wird HAFF media personenbezogene Daten nicht nutzen oder weitergeben, es sei denn, es wäre zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten oder öffentlichen Interessen erforderlich, und es besteht kein Grund zur Annahme, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat, oder HAFF media wäre aufgrund gesetzlicher Regelungen oder behördlicher Anordnungen zur Verwertung und Weitergabe verpflichtet.

  • 6 Vergütung / Kosten

(1) Maßgebend sind die in der Vereinbarung genannten Preise. Eine Verschiebung innerhalb der kalkulierten Einzelpositionen ist zulässig, sofern die Gesamtsumme der Vereinbarung nicht überschritten wird.

(2) In der Vereinbarung kann eine Abrechnung auf Pauschalbasis festgelegt werden.

(3) Die Erstattung sonstiger Aufwendungen, die zum Zwecke der Ausführung der Vereinbarung entstehen oder sich als notwendige Folge der Ausführung ergeben, bleibt hiervon unberührt.

(4) Die von HAFF media im Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Honorare und Auslagen verstehen sich als Nettobeträge, die ggf. der lokalen Umsatzsteuer und sonstigen Steuern unterlegen. Soweit gesetzlich geschuldet, wird HAFF media diese Steuern zuzüglich zu den vereinbarten Nettobeträgen in Rechnung stellen.

(5) Die von HAFF media ist zu Zwecken der Projekt- bzw. Auftragserfüllung und im Rahmen des kalkulierten Budgets berechtigt, aber nicht verpflichtet, Leistungen und/oder Güter von Dritten (z.B. Clipping-Service, Versand von Pressemitteilung über externe Dienstleister etc.) einzukaufen. Fremdleistungen beauftragen wir in unserem Namen und auf unsere Rechnung.

(6) Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung der aktuellen Preisliste vorbehalten. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittrecht für von HAFF media bestätigte Aufträge zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

(7) Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von HAFF media für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Rechnung wird per E-Mail (PDF-Datei) oder per Post an den Kunden versandt und ist unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Als unmittelbar im Sinne dieser AGB wird der Zeitraum von zehn Tagen angenommen.

  • 7 Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Leistungen werden grundsätzlich monatlich abgerechnet.

(2) Die in der Rechnung genannten Preise, Vergütungen, Kosten und Auslagen sind nach Erhalt der Rechnung mit den folgenden Zahlungszielen ohne Abzug zur Zahlung fällig:

Rechnungsempfänger ansässig in Deutschland: innerhalb von zehn Tagen.

Nach Ablauf von 90 Tagen nach Rechnungsdatum werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Bei Verzug ist HAFF media berechtigt, für die erste Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 EURO und für die zweite und letzte Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EURO zu erheben. Kommt der Vertragspartner nach dem Mahnverfahren mit Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann HAFF media das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Auch nach der Vertragsbeendigung bleiben alle Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften nach der Vertrag so lange bestehen, bis alle schwebenden Geschäfte abgewickelt sind, die Endabrechnung vorgenommen ist und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind.

(3) Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Sofern nicht den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften auf einzelnen Leistungen oder Teile davon nach diesem Vertrag ausnahmsweise Werkvertragsrecht anwendbar ist, kann HAFF media monatliche Abschlagszahlungen gemäß den Zahlungsvereinbarungen verlangen, ohne Rücksicht darauf, ob in sich abgeschlossene Teile des Werkes erstellt wurden. Die Fälligkeit dieser Abschlagsrechnungen bestimmt sich nach den allgemeinen Fälligkeitsvereinbarungen. Das Werk gilt mit Ingebrauchnahme als abgenommen, im Übrigen spätestens 10 Tage nach Zugang der betreffenden Rechnung

(4) Ändert oder bricht der Vertragspartner vorzeitig Aufträge, Arbeiten oder umfangreiche Planungen ab, wird dieser HAFF media alle angefallenen Kosten ersetzen und HAFF media von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritter freistellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

  • 8 Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und uns zu unterstützen. Diese Mitwirkungspflicht gilt insbesondere für termingebundene Projekte, bei denen zur Einhaltung bestimmter Fristen die Mitwirkung des Kunden unerlässlich ist. Der Kunde sorgt dafür, dass uns alle für die Durchführung der Vereinbarung notwendigen Unterlagen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung vorgelegt werden, und wir vom allem Vorgängen unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden, die für die Ausführung der Vereinbarung von Bedeutung sein können.

  • 9 Protokoll/Besprechungsbericht

Sollte von einer Besprechung ein Protokoll/Besprechungsbericht angefertigt werden, so gilt dessen Inhalt für uns als verbindliche Arbeitsgrundlage. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm der Agentur benannten Ansprechpartner insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und Zeichnungsberechtigung müssen der Agentur vom Auftraggeber rechtzeitig vor der Maßnahme schriftlich mitgeteilt werden.

  • 10 Haftung

(1) HAFF media leistet dem Vertragspartner Gewähr für die sachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen. Die zeitgerechte Durchführung der Vertragsleistungen kann nur insoweit von HAFF media gewährleistet werden, als es sich um Eigenleistungen von HAFF media handelt, und ihre Erfüllung nicht auch von der Mitwirkung Dritter (Autoren, Druckerei, Journalisten, Medien, Veranstalter etc.) abhängt.

(2) Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss mangelhafter und unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen des Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst. Zudem besteht keine Haftung von HAFF media für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschaden oder entgangenem Gewinn. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Falle ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(3) Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die HAFF media nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. Providern, Druckereien), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von HAFF media bestehen.

(4) Für den Inhalt einer Anzeige, eines PR-Textes oder sonstiger durch Auftraggeber freigegebener Dokumente ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt HAFF media keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Für die HAFF media zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt HAFF media keinerlei Haftung.

(5) Gewährleistungsansprüche seitens des Kunden gegen uns verjähren innerhalb von einem Jahr, bei werkvertraglichen Leistungen läuft diese Frist ab Abnahme, bei dienstvertraglichen Leistungen ab ihrer Entstehung.

(6) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von HAFF media auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von HAFF media. Gegenüber Unternehmern haftet HAFF media bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

(7) Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts ist nicht Aufgabe von HAFF media. Mangels einer schriftlich anderslautenden Vereinbarung haftet HAFF media deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Gleiches gilt für die Haftung für Fehler, die aus vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen herrühren.

(8) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen einer Pflichtverletzung verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung des Werks/Erbringung der Dienstleistung, sofern HAFF media keine Arglist vorzuwerfen ist.

(9) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(10) Wird HAFF media von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts Arbeitsergebnisse auf Unterlassung oder Schadenersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber HAFF media von der Haftung frei, sofern die Inanspruchnahme nicht auf einer Pflichtverletzung seitens HAFF media beruht, für die HAFF media nach Vertragsinhalt haftet.

(11) Der Versand von Unterlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von HAFF media erfolgt. HAFF media ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu versichern.

(12) HAFF media ist befugt, nicht zurückgeforderte Vorlagen nach Ablauf von 12 Monaten zu vernichten. Bei etwaigem Verlust haftet HAFF media nur im Falle grober Fahrlässigkeit.

(13) Zwischen den Vertragspartnern besteht Einigkeit darüber, die die HAFF media –Gewährleistung sich nicht auf den Inhalt, die Art und den Umfang der Reaktionen der Öffentlichkeit (Medien, Meinungsbildner, Leser oder Teilnehmer) auf Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit oder Serviceleistungen im Rahmen der Vertragsleistungen erstreckt und die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges durch HAFF media nicht garantiert wird.

  • 11 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum

(1) Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten – wie z.B. Entwürfen und Konzeptionen – sowie den sonstigen Arbeitsergebnissen von HAFF media – insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum – verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei HAFF media, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.

(2) Bei Veröffentlichungen wird HAFF media in üblicher Form als Urheber genannt. Bei Veröffentlichungen, die von HAFF media vorgenommen werden, ist HAFF media berechtigt, eine Urhebernennung von Fotografen/Designern zu unterlassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, entsprechende Vereinbarungen mit den von ihm beauftragten Fotografen/Designern zu treffen.

(3) Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages an den Auftraggeber über.

(4) Der Auftraggeber überträgt HAFF media für die an die Agentur übermittelten Daten und Materialien sämtliche zur Nutzung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfanges.

(5) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Rechte an den übermittelten Daten und Materialien besitzt. Der Auftraggeber stellt Haff media von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung Ansprüchen Dritter oder gesetzlicher Bestimmungen bei der Ausführung des Auftrages entstehen. Ferner wird HAFF media von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, HAFF media nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritter zu unterstützen.

(6) Erbringt HAFF media Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von HAFF media. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. HAFF media behält sich zudem vor, Inhalte, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten zu verstoßen, von der Internetpräsenz auszuschließen.

(7) Werden zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen) herangezogen, wird HAFF media die erforderlichen Nutzungsrechte wenn möglich erwerben und im gleichen Umfang dem Vertragspartner einräumen. Der Vertragspartner steht dafür ein, dass der von ihm zur Verfügung gestellte Inhalt (Texte, Bilder, Logo usw.) frei von Rechten Dritter ist, welche die vertragsgemäße Nutzung ausschließen oder einschränken. Der Vertragspartner stellt HAFF media von allen derartigen Ansprüchen Dritter frei.

(8) HAFF media geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

(9) HAFF media behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen, wie Entwürfe und Objekte, – auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen – zu Präsentationszwecken zu verwenden. Dies gilt auch für die Veröffentlichung auf der Website von HAFF media. Zudem kann HAFF media die Website des Kunden in die Referenzliste zu Werbezwecken aufnehmen und entsprechende Links setzen.

  • 12 Kündigung

(1) Kündigungen von Aufträgen müssen schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen. Widerruf und Storno gelten auch bei Daueraufträgen als Kündigung.

(2) Soweit nicht anders vereinbart ist, kann der Auftrag bei der Abrechnung nach Festpreisen für Teilprojektabschnitte auf das Ende der im Projektplan ausgewiesenen Teilabschnitte gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

  • 13 Zurückbehaltungsrecht

(1) Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen von HAFF media hat HAFF media ein Zurückbehaltungsrecht. Ausgelieferte Ware und erbrachte Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrages Eigentum von HAFF media.

(2) Nach Abschluss der Arbeiten von HAFF media und nach Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag werden alle Unterlagen auf Wunsch herausgegeben, die HAFF media aus Anlass der Auftragsausführung übergeben wurden. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften bzw. Sicherungskopien von Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen etc., sofern der Auftraggeber Originale erhalten hat.

(3) Die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen seitens HAFF media erlischt 6 Monate nach Zugang der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, unabhängig davon 1 Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

  • 14 Geheimhaltung, Diskretionspflicht und Datenschutz

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche ihnen für die Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen der anderen Vertragspartei und deren Repräsentanten sowie der mit ihnen verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen geheim zu halten. Die Parteien stehen dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungspflicht mit ihren Mitarbeitern und mit den von ihnen beauftragten Unternehmen abgesprochen wird. Diese Geheimhaltungspflicht gilt sowohl während der Dauer des Vertrages als auch über die Dauer des Vertrages hinaus.

(2) Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere unter Einhaltung der zu treffenden und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, durchzuführen. Sie verpflichten alle von Ihnen zur Durchführung eingesetzten Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Vorschrift.

  • 15 Sonstiges

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Ueckermünde. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Pasewalk, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die HAFF media GbR hat jedoch das Recht, den Auftraggeber auch an einem sonstigen für ihn geltenden Gerichtsstand zu verklagen. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsabschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar – mit Ausnahme des UN-Kaufrechts CISG. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt. Änderungen, Erweiterungen und sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt ausdrücklich auch für die Änderung und Aufhebung der Schriftformklausel selbst.

  • Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und Nutzungsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Das Gleiche gilt, soweit die allgemeinen Nutzungsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen. Die AGB treten mit Wirkung vom 01.03.2016 in Kraft und ersetzen alle vorherigen.

 

Ueckermünde, 01.03.2016

 

  • Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Prospektbeilagen

Die Verteilung von Prospekten erfolgt vorbehaltlich der Einsichtnahme eines Prospektes. Beilagen dürfen nicht zeitungsähnlich sein und keine Fremdanzeigen enthalten haben.

Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung ist nicht möglich. Liegen mehrere Beilagen-Aufträge für eine Ausgabe und Region vor, können aus verteiltechnischen Gründen die verschiedenen Prospekte ineinandergelegt werden.

Eine Termingarantie oder Haftung im Falle höherer Gewalt oder technischer Störungen kann nicht übernommen werden, ebenso nicht für Einsteckfehler.

Abbestellungen oder Änderungen bereits erteilter Aufträge bedürfen auch bei telefonischer Ankündigung für deren Wirksamkeit der rechtzeitigen schriftlichen Mitteilung an HAFF media.

Beilagen können höchstens 5 Werktage vor der Verteilung frei Haus an HAFF media geliefert werden. Bei früherer Anlieferung behält sich HAFF media die Erhebung einer Gebühr vor. Beilagen sind in einem einwandfreien Zustand anzuliefern. Bei der Entgegennahme kann die Stückzahl und der einwandfreie Zustand nicht geprüft werden. Diese Prüfung bleibt dem Tag der Verteilung vorbehalten.

Eventuelle Beanstandungen oder Reklamationen über eine nicht vertragsgerechte Ausführung der Verteilung können nur innerhalb von 5 Tagen nach ihrer Entstehung berücksichtigt werden. Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie Tag, Ort, Straße und Hausnummer der Verteilung sowie den Namen des Reklamanten und die genaue Beschreibung der Umstände enthalten. Reklamationen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Wie allgemein üblich, gelten 2 % Streuverlust nicht als Mangel.

Bei Beilagen-Aufträgen können Gewährleistungsansprüche nicht allein daraus abgeleitet werden, dass in einzelnen Exemplaren die Beilage fehlt oder mehrfach beiliegt. Gewährleistungsrechte entstehen erst dann, wenn die Beilage in mindestens 10 % der gebuchten Auflage fehlt.

 

Ueckermünde, 28.09.2016